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BDZ - Leistung bei Schwangerschaft und Entbindung

BDZ

Leistung bei Schwangerschaft und Entbindung

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten und schwanger sind, können Sie 16 Wochen bezahlten Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub nehmen. Ihr Gehalt erhalten Sie dann in Form einer Schwangerschafts- und Entbindungsleistung. Das UWV zahlt diese Leistung an Sie bzw. an Ihren Arbeitgeber, wenn Sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

Wie funktioniert es?

Sie können vor dem errechneten Geburtstermin zwischen 4 und 6 Wochen Schwangerschaftsurlaub nehmen. Sie bestimmen selbst, wann der Urlaub beginnt. Nach der Entbindung haben Sie mindestens 10 Wochen Mutterschaftsurlaub. Wenn Sie vor Anfang Ihres Urlaubs erkranken, beginnt der Schwangerschaftsurlaub an dem Tag, an dem Sie sich krank gemeldet haben.

Schwangerschaftsurlaub beantragen

Führen Sie die folgenden Schritte aus, wenn Sie Schwangerschaftsurlaub aufnehmen möchten:

  • Melden Sie Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig, wann Sie den Schwangerschaftsurlaub aufnehmen möchten, jedoch spätestens 3 Wochen vor Urlaubsantritt.
  • Beantragen Sie die Leistung spätestens 2 Wochen vor Urlaubsantritt bei Ihrem Arbeitgeber oder dem UWV.
  • Melden Sie die Geburt Ihres Kindes innerhalb von 2 Tagen Ihrem Arbeitgeber oder dem UWV.