BDZ
Sie werden krank
Sie arbeiten in den Niederlanden und werden krank? Ihr niederländischer Arbeitgeber zahlt 70 % Ihres Bruttotagesentgelts, wobei eine Obergrenze von 134,27 € pro Tag gilt. Die Lohnfortzahlung erfolgt bis zu 2 Jahre lang.
Im ersten Jahr Ihrer Erkrankung erhalten Sie in jedem Fall das Mindestentgelt von 1.446,60 € (ab 23. Lebensjahr) pro Monat, wenn Sie einen Vollzeitvertrag haben. Arbeiten Sie in Teilzeit, reduziert sich der Betrag entsprechend. Ihr Arbeitgeber kann auch mehr als 70 % zahlen, wenn dies im Tarifvertrag oder im Anstellungsvertrag vereinbart wurde.
Sind Sie Zeitarbeitskraft oder arbeiten Sie auf Abruf und werden krank? In diesem Fall erhalten Sie Krankengeld vom niederländischen Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen, UWV). Wieviel Sie bekommen, richtet sich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitseinkommen.
Krankmeldung
Was müssen Sie tun, wenn Sie krank werden?
- Am ersten Krankheitstag melden Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber krank. Ihr Arbeitgeber informiert den niederländischen arbeitsmedizinischen Dienst (Arbodienst).
- Sie melden sich bei Ihrem deutschen Hausarzt krank.
- Solange Sie krank sind, bleiben Sie mit Ihrem Hausarzt in Verbindung. Dieser informiert de Krankenkasse über Ihren Gesundheitszustand.
Ihre deutsche Krankenkasse leitet Ihre Krankmeldung an den arbeitsmedizinischen Dienst oder an das UWV in Heerlen weiter. Auch informiert die Krankenkasse den arbeitsmedizinischen Dienst oder das UWV über Ihren Gesundheitszustand.
Gesundmeldung
Sind Sie wieder gesund, informieren Sie Ihren Arbeitgeber und Ihren Hausarzt in Deutschland. Von Ihrer deutschen Krankenkasse erhalten Sie das Formular E118 als Bestätigung, dass Sie sich gesund gemeldet haben. Der niederländische arbeitsmedizinische Dienst oder das UWV in Heerlen erhält eine Kopie dieser Bescheinigung.Länger als 2 Jahre krank
Sind Sie länger als 2 Jahre krank und zu mindestens 35 % erwerbsgemindert? Sie erhalten vom UWV eine WIA-Erwerbsminderungsleistung. Das WIA (Gesetz über Einkommen und Arbeit nach Leistungsvermögen) regelt 2 Leistungen:- eine Leistung für Personen, die weniger als 20 % ihres zuletzt bezogenen Einkommens verdienen können und nur wenig Aussicht auf eine Genesung haben. Dies ist die IVA-Leistung;
- eine Leistung für Personen, die teilweise erwerbsgemindert sind und höchstens 65 % ihres zuletzt bezogenen Einkommens verdienen können. Dies ist die WGA-Leistung.

