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BDZ - Erwerbsgemindert in den Niederlanden

BDZ

Erwerbsgemindert in den Niederlanden

Sind Sie länger als 2 Jahre arbeitsunfähig, erhalten Sie vom UWV eine WIA-Erwerbsminderungsleistung, wenn Sie zu mindestens 35 % erwerbsgemindert sind. Das UWV sendet Ihnen nach 104 Wochen Arbeitsausfall das Antragsformular für die WIA-Leistung zu. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen dann kündigen. Das Gesetz WIA regelt 2 Leistungen:

  • eine Leistung für Personen, die weniger als 20 % ihres zuletzt bezogenen Einkommens verdienen können und nur wenig Aussicht auf eine Genesung haben. Dies ist die IVA-Leistung;
  • eine Leistung für Personen, die teilweise erwerbsgemindert sind und höchstens 65 % ihres zuletzt bezogenen Einkommens verdienen können. Dies ist die WGA-Leistung.

Die WGA-Leistung erhalten Sie, wenn Sie 26 von 36 Wochen vor Ihrer Erkankung gearbeitet haben. Wie lange Sie die Leistung erhalten, ersehen Sie aus der unten stehenden Tabelle.

LeistungsartLeistungshöheBis zum maximalen ArbeitseinkommenDauer
IVA75 % Ihres Arbeitseinkommens194,85 € pro TagBis zu Ihrer Pensionierung
WGA70 % Ihres reduzierten Arbeitseinkommens194,85 € pro Tag0,5 bis 5 Jahre je nach Ihrem Alter

Endet der Leistungsbezug, haben Sie Anspruch auf eine Lohnausgleichsleistung oder eine Folgeleistung.

Erwerbsminderungsleistung aus Deutschland und den Niederlanden

Waren Sie sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland in der Erwerbsminderungsversicherung versichert? In diesem Fall können Sie aus beiden Ländern eine Erwerbsminderungsleistung erhalten. 2 Situationen sind denkbar.

Sie waren bei Eintritt Ihrer Erwerbsminderung in Deutschland versichert

Wenn Sie zu Beginn Ihrer Erkrankung in Deutschland versichert waren, erhalten Sie eine deutsche Erwerbsminderungsrente. Daneben können Sie eine niederländische Erwerbsminderungsleistung nach dem Gesetz WIA erhalten. Die Höhe Ihrer WIA-Leistung richtet sich danach, wie lange Sie in den Niederlanden und in Deutschland (oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat) versichert waren. Ihre deutsche Rente wird nicht von Ihrer niederländischen Leistung abgezogen.

Sie waren bei Eintritt Ihrer Erwerbsminderung in den Niederlanden versichert

Wenn Sie zu Beginn Ihrer Erkrankung in den Niederlanden versichert waren, erhalten Sie nur die niederländische Erwerbsminderungsleistung (WIA-Leistung).