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BDZ - Arbeitslosenleistung aus den Niederlanden

BDZ

Arbeitslosenleistung aus den Niederlanden

Wohnen Sie in den Niederlanden und arbeiten Sie in Deutschland? In dieser Situation können Sie eine niederländische Arbeitslosenleistung bekommen, wenn Sie unverschuldet arbeitslos werden.

Höhe der niederländischen Arbeitslosenleistung (WW-Leistung)

Die Höhe der WW-Leistung richtet sich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitsentgelt. Für die Berechnung der Arbeitslosenleistung wird Ihr Einkommen in ein Tagesentgelt umgerechnet. Die Leistung entspricht einem bestimmten Prozentsatz des Tagesentgelts. Für das zugrunde gelegte Tagesentgelt gilt ein Höchstsatz von 191,82 €. Sie erhalten:

  • in den ersten 2 Monaten 75 % des oben genannten Tagesentgelts pro Arbeitstag;
  • nach 2 Monaten 70 % des oben genannten Tagesentgelts pro Arbeitstag;
  • zuzüglich zur Leistung noch Urlaubsgeld im Mai.

Wie lange bekommen Sie eine WW-Leistung?

Wie lange Sie WW-Leistung bekommen, richet sich nach der vorangegangenen Berufstätigkeit. Ab 1998 erhalten Sie für jedes Arbeitsjahr 1 Monat lang Leistung. Die Jahre von Ihrem vollendeten 18. Lebensjahr bis 1998 zählen mit, auch wenn Sie zum damaligen Zeitpunkt nicht gearbeitet haben. Der Leistungsbezug endet in jedem Fall nach 3 Jahren und 2 Monaten.