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BDZ - Was bekommt Ihr Partner?

BDZ

Was bekommt der oder die Hinterbliebene?

Die Höhe der Hinterbliebenenrente wird auf der Grundlage der Altersrente berechnet, die der verstorbene Partner erhielt oder ab dem vollendeten 65. Lebensjahr erhalten hätte. Die ersten 3 Monate nach dem Tod bekommt der hinterbliebene Partner 100 % dieser Altersrente (Sterbevierteljahr). Danach bekommt der hinterbliebene Partner einen Festbetrag. Es gibt eine "große" Rente - 60 % der Altersrente - und eine "kleine" - 25 % der Altersrente. Hinterbliebene, für die die neuen Gesetze gelten, bekommen 55 % bzw. 25 % der Altersrente. Es besteht Anspruch auf eine große Rente, wenn der oder die Hinterbliebene:

  • über 45 Jahre alt ist oder
  • erwerbsgemindert ist oder
  • ein Kind unter 18 Jahren erzieht.

In allen anderen Fällen bekommt der hinterbliebene Partner die kleine Hinterbliebenenrente.

Abzug nach Alter am Sterbedatum

Von der großen oder kleinen Rente, die der hinterbliebene Partner nach 3 Monaten bekommt, wird noch ein Betrag abgezogen. Die Höhe des Betrags hängt vom Alter am Sterbedatum ab:

  • War der verstorbene Partner noch keine 60 Jahre alt, bekommt der hinterbliebene Partner 10,8 % weniger Rente.
  • War der verstorbene Partner zwischen 60 und 63 Jahre alt, bekommt der hinterbliebene Partner 0,3 % weniger Rente für jeden Monat bis zum 63. Geburtstag des Verstorbenen.
  • War der verstorbene Partner zwischen 63 und 65 Jahre alt, bekommt der hinterbliebene Partner die volle Hinterbliebenenrente.

Wie lange wird die Hinterbliebenenrente gezahlt?

Der hinterbliebene Partner bekommt deutsche Rente bis zum Tod. Heiratet er oder sie wieder, wird die Rente am Ende des Monats beendet, in dem die neue Ehe geschlossen wird.

In den Niederlanden bekommt der hinterbliebene Partner bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres eine Anw-Hinterbliebenenleistung. Ist er oder sie selbst nach dem niederländischen Altersgesetz (AOW) versichert, besteht danach Anspruch auf eine AOW-Leistung.

Eigenes Einkommen des hinterbliebenen Partners

Hat der hinterbliebene Partner eigenes Einkommen wie Lohn oder Gehalt oder bezieht er eine Sozialleistung? Dann ist die Hinterbliebenenrente niedriger. Ein Teil des Nettoeinkommens des hinterbliebenen Partners wird von der Rente abgezogen, jedoch nicht in den ersten 3 Monaten (Sterbevierteljahr). In dieser Zeit wird das eigene Einkommen nicht auf die Rente angerechnet.

Wie viel Abzug von der Rente?

Ein Festbetrag vom Nettoeinkommen bleibt unberücksichtigt. Das ist der Freistellungsbetrag. Die Höhe dieses Betrags wird jedes Jahr neu festgestellt. Vom Einkommen, das nach Abzug des Freistellungsbetrags übrig bleibt, wird 40 % von der Hinterbliebenenrente abgezogen. Die Hinterbliebenenrente wird jedes Jahr an die Höhe des Einkommens und den neuen Freistellungsbetrag angepasst.

Kein doppelter Abzug

Bekommt der hinterbliebene Partner eine niederländische Anw-Hinterbliebenenleistung und eine deutsche Hinterbliebenenrente? Dann wird das eigene Einkommen nur einmal abgezogen. Die beiden Länder verteilen den Betrag, der von den Leistungen abgezogen wird.