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BDZ - Anspruchsvoraussetzungen für eine deutsche Hinterbliebenenrente

BDZ

Anspruchsvoraussetzungen für eine deutsche Hinterbliebenenrente

In Deutschland können Hinterbliebene nur dann eine Rente bekommen, wenn der verstorbene Partner mindestens 5 Jahre lang versichert war. Man spricht hier von einer "Wartezeit". Für die Wartezeit von 5 Jahren zählen auch Versicherungszeiten der verstorbenen Person in den Niederlanden oder in anderen EU-Mitgliedstaaten mit. Als Ausnahme gilt: Ist der Tod Folge eines Unfalls, können Partner und Kinder auch dann eine Leistung erhalten, wenn die verstorbene Person noch keine 5 Jahre versichert war.

Ehe, Zusammenleben oder eingetragene Lebenspartnerschaft

Hinterbliebene können eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland bekommen, wenn eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem gleichgeschlechtlichen Partner vorlag. Haben die Partner unverheiratet zusammengewohnt, erhält der Hinterbliebene keine deutsche Hinterbliebenenrente. In diesem Aspekt unterscheiden sich die deutschen und die niederländischen Regelungen. In den Niederlanden können auch Hinterbliebene eine Anw-Leistung erhalten, die einen gemeinsamen Haushalt mit dem Verstorbenen führten.