BDZ
Anspruchsvoraussetzungen für eine deutsche Hinterbliebenenrente
In Deutschland können Hinterbliebene nur dann eine Rente bekommen, wenn der verstorbene Partner mindestens 5 Jahre lang versichert war. Man spricht hier von einer "Wartezeit". Für die Wartezeit von 5 Jahren zählen auch Versicherungszeiten der verstorbenen Person in den Niederlanden oder in anderen EU-Mitgliedstaaten mit. Als Ausnahme gilt: Ist der Tod Folge eines Unfalls, können Partner und Kinder auch dann eine Leistung erhalten, wenn die verstorbene Person noch keine 5 Jahre versichert war.

