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BDZ - Altersleistung

BDZ

Altersleistung

Haben Sie sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland gearbeitet und in beiden Ländern Altersversorgungsansprüche aufgebaut? Sie erhalten dann aus beiden Ländern eine Leistung: aus den Niederlanden eine AOW-Altersleistung und aus Deutschland eine Altersrente. Beide Leistungen, auch Ihre deutsche Altersrente, beantragen Sie bei der für Sie zuständigen regionalen SVB-Geschäftsstelle.

Wann bekommen Sie Ihre Altersleistung?

In Deutschland erhalten Sie, genau wie in den Niederlanden, Ihre Altersrente mit 65 Jahren. Sie können jedoch Ihre deutsche Rente wahlweise auch ab dem vollendeten 60. Lebensjahr beziehen, dies ist die so genannte "vorgezogene Altersrente".

Die vorgezogene Rente ist niedriger als die Rente, die Sie mit 65 Jahren erhalten hätten. Sie verteilen die aufgebauten Ansprüche in diesem Fall nämlich über eine längere Bezugszeit. Ihre Altersrente reduziert sich für jeden Monat, den der Rentenbezug vor Ihrem 65. Geburtstag einsetzt, um 0,3 %. Die Reduzierung kann bis zu 18 % betragen und ist dauerhaft, gilt also auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres.

Mehr Leistung nach Ihrem 65. Geburtstag

Arbeiten Sie länger und lassen Sie Ihre Altersrente (oder einen Teil hiervon) erst nach Ihrem 65. Geburtstag einsetzen? In diesem Fall erhöht sich Ihre Altersrente für jeden Monat, den sie später einsetzt, um 0,5 %.

Als Frührentner nur begrenzt hinzuverdienen

Entscheiden Sie sich für die vorgezogene Altersrente, können Sie bis zum vollendeten 65. Lebensjahr einen begrenzten Betrag hinzuverdienen. Wie hoch dieser Betrag sein darf, richtet sich danach, ob Sie eine anteilige oder eine volle Altersrente erhalten.

Eine niederländische VUT-Leistung zählt als "Hinzuverdienst". Aus diesem Grund können Sie bei Bezug einer VUT-Leistung in der Regel keine vorgezogene deutsche Altersrente bekommen. Auch Einkommen als selbstständiger Unternehmer wird angerechnet. Informieren Sie daher Ihren deutschen Rentenversicherungsträger über Nebeneinkünfte.