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BDZ - Altes oder neues Recht

BDZ

Altes oder neues Recht

Im Jahr 2002 trat in Deutschland ein neues Gesetz zur Hinterbliebenenrente in Kraft. Die alten und neuen Rechtsvorschriften unterscheiden sich erheblich. Aus diesem Grund ist wichtig zu wissen, ob Sie als Hinterbliebene(r) einen Anspruch nach altem oder nach neuem Recht haben.

Die neuen Rechtsvorschriften

Das neue Recht gilt, wenn:
  • der Sterbefall nach dem 31. Dezember 2001 eintrat und
  • Sie nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem gleichgeschlechtlichen Partner eingegangen sind oder
  • Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und Sie und Ihr Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden.  

Die alten Rechtsvorschriften

Altes Recht gilt, wenn:
  • Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind oder
  • Sie oder Ihr Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurden.

Unterschiede zwischen altem und neuen Recht

Altes RechtNeues Recht
Der hinterbliebene Partner erhält höchstens 60 % der Altersrente, die der verstorbene Partner erhielt oder mit 65 Jahren erhalten hätte.Der hinterbliebene Partner erhält höchstens 55 % der Altersrente, die der verstorbene Partner erhielt oder mit 65 Jahren erhalten hätte.
Kein Zuschlag für KindererziehungExtra Zuschlag für Kindererziehung
Die ersten 3 Monate erhält der hinterbliebene Partner eine volle Rente, anschließend eine große oder kleine Rente.Die ersten 3 Monate erhält der hinterbliebene Partner eine volle Rente, anschließend 24 Monate lang eine kleine Rente.