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Deutsche Rente: Antragstellung und Auszahlung
Ihr Anspruch auf deutsche Rente kann verjähren. Stellen Sie den Rentenantrag rechtzeitig.
Was gilt als rechtzeitig?
| Rentenart | Wann spätestens beantragen |
|---|---|
| Altersrente mit 65 Jahren | Innerhalb von 3 Monaten nach Ihrem 65. Geburtstag |
| vorgezogene Altersrente | Innerhalb von 3 Monaten nach gewünschtem Beginndatum der Rente. Das Beginndatum muss zwischen dem vollendeten 60. und 65. Lebensjahr liegen. |
| Hinterbliebenenrente | Innerhalb von 12 Monaten nach dem Sterbefall |
| Erwerbsminderungsrente | Innerhalb von 3 Monaten nach Anspruchsbeginn. In der Regel ist dies nach eineinhalb Jahren Arbeitsunfähigkeit. |
Wo beantragen Sie Ihre deutsche Rente?
| Rentenart | Wo |
|---|---|
| Altersrente mit 65 Jahren | nächstgelegene SVB-Geschäftsstelle |
| vorgezogene Altersrente | nächstgelegene SVB-Geschäftsstelle (informieren Sie sich vorher beim Bureau voor Duitse Zaken 024-3431811) |
| Hinterbliebenenrente | nächstgelegene SVB-Geschäftsstelle |
| Erwerbsminderungsrente | nächstgelegene UWV-Geschäftsstelle |
Wer zahlt die deutsche Rente aus?
Sie erhalten von der Deutschen Rentenversicherung die deutsche Rente in den Niederlanden.
Sie können Ihre niederländische AOW-Leistung nicht umwandeln in eine deutsche Altersrente
Bekommen Sie sowohl eine deutsche Rente als auch eine niederländische Altersleistung? Sie können Ihre deutsche Rente nicht in eine AOW-Leistung umwandeln lassen oder umgekehrt. Sie erhalten also 2 Leistungen: eine aus den Niederlanden und eine aus Deutschland. Die Leistungen werden monatlich ausgezahlt. Es ist auch nicht möglich, beide Leistungen zusammen auszahlen zu lassen.

