BDZ
Altersleistung
Für jedes Jahr, das Sie zwischen Ihrem vollendeten 15. und 65. Lebensjahr in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet haben, bauen Sie Anspruch auf 2 % AOW-Altersleistung auf. Anders als bei der deutschen Altersrente ist die Höhe der AOW-Leistung nicht vom bezogenen Arbeitseinkommen abhängig, sondern gelten in den Niederlanden pauschale Leistungsbeträge. Für jedes Jahr, das Sie nicht versichert waren, werden 2 % vom vollen Leistungsbetrag abgezogen.
Wenn Sie auch in Deutschland gearbeitet haben, waren Sie in diesem Zeitraum bei der Deutschen Rentenversicherung versichert und haben dort Rentenansprüche aufgebaut. Mit 65 Jahren erhalten Sie daher auch eine deutsche Rente. Wie hoch diese Rente ausfällt, richtet sich nach der Höhe Ihres Jahreseinkommens und der Dauer Ihrer Versicherung.
Partner und Kinder nicht versichert
Bei einer Beschäftigung in den Niederlanden sind in Deutschland wohnhafte Partner und Kinder nicht nach dem AOW versichert. Sie bauen keine Altersversorgungsansprüche auf, es sei denn, sie arbeiten selbst auch in den Niederlanden oder in Deutschland. Ihr Partner kann allerdings innerhalb eines Jahres nach Aufnahme Ihrer Beschäftigung in den Niederlanden bei uns eine freiwillige AOW-Versicherung abschließen.
Wann erhalten Sie Ihre Altersleistung?
In Deutschland wird ab 2012 das Rentenalter stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Sind Sie nach 1946 geboren? Dann entsteht Ihr Anspruch auf Altersrente zwischen Ihrem 65. und 67. Geburtstag. Dies ist abhänging von Ihrem Geburtsjahr. Möchten Sie doch mit 65 in Rente gehen? Dann wird Ihre Altersrente für jeden Monat, den Sie eher in Rente gehen, mit 0,3% gekürzt.
Eine Ausnahme besteht für besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre oder länger versicherungspflichtig waren. Diese Versicherten können ohne Kürzung mit 65 in Rente gehen.
Unter bestimmten Vorraussetzungen können Frauen, Arbeitslose und Erwerbsunfähige mit 60 Jahren in Rente gehen. Die Altersrente wird dann gekürzt
Antrag auf AOW-Leistung und auf deutsche Rente
Haben Sie sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden gearbeitet und Altersleistungsanprüche aufgebaut? Sie erhalten dann Bezüge aus beiden Ländern: eine Altersrente aus Deutschland und eine AOW-Leistung aus den Niederlanden.
Beide Leistungen müssen Sie selbst beantragen. Da Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie beide Leistungen etwa 8 Monate vor Vollendung Ihres 65. Lebensjahres in Deutschland beantragen. Sie stellen den Antrag bei Ihrer eigenen Rentenversicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (DRV):
Gartenstraße 194
48147 Münster

