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BDZ - Häufige Fragen

BDZ

Häufige Fragen

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3. Arbeit in zwei Ländern – wo müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden?

 

Mehr Information finden Sie hier:

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4. Wo müssen Steuern gezahlt werden?

 

Sie wohnen in den Niederlanden und erhalten eine Rente oder Sozialleistung aus Deutschland.

- Informationen über die niederländische Besteuerung erhalten Sie unter der Telefonnummer 055-5385385. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, wählen Sie +31–55 5385385.
- Informationen über die deutsche Besteuerung erhalten Sie unter der Telefonnummer 0800-10 11 352.

Sie wohnen in den Niederlanden oder ziehen in die Niederlande und arbeiten in Deutschland oder werden dort eine Beschäftigung aufnehmen?

  • Setzen Sie sich mit dem Team GWO (Grensoverschrijdend Werken & Ondernemen) beim niederländischen Finanzamt in Verbindung.
    Telefonnummer aus den Niederlanden: 0800-024 12 12
    Telefonnummer aus Deutschland: 0800-10 11 352

Sie wohnen in Deutschland oder ziehen nach Deutschland und arbeiten in den Niederlanden oder werden dort eine Beschäftigung aufnehmen?

  • Setzen Sie sich mit dem Team GWO (Grensoverschrijdend Werken & Ondernemen) beim niederländischen Finanzamt in Verbindung.
    Telefonnummer aus den Niederlanden: 0800-024 12 12
    Telefonnummer aus Deutschland: 0800-10 11 352

*Informationen in niederländischer Sprache finden Sie unter

http://www.belastingdienst.nl/overig/gwo/

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5. An wen müssen die Beiträge entrichtet werden?

 

An wen müssen die Beiträge in den Niederlanden entrichtet werden?

An das Finanzamt. Der Arbeitnehmer benötigt hierzu eine burgerservicenummer (BSN oder Sofinummer). Informationen über BSN oder Sofinummer und Sozialversicherungsbeiträge erhalten Sie bei der Abteilung IBB (Informatie Belasting Buitenland) unter der Telefonnummer 055-5385385. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, wählen Sie +31–55 5385385

An wen müssen die Beiträge in Deutschland entrichtet werden?

An die Krankenkasse. Der Arbeitnehmer benötigt hierzu eine Versicherungsnummer. Informationen erhalten Sie bei der Krankenkasse, die Ihnen die Versicherungsnummer zugeteilt hat. Sie können auch die deutsche Websitehttp://www.krankenkasseninfo.de/zu Rate ziehen.

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6. Wo und wie beantrage ich eine Entsendebescheinigung bzw. eine E101/A1-Bescheinigung?

 

Sie finden hier mehr Information

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8. Arbeitnehmertätigkeit bei gleichzeitiger selbstständiger Tätigkeit in verschiedenen Ländern (Niederlande und Deutschland)

 

Gelten für Sie die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit?
Ausführliche Informationen finden Sie in unsere Broschüren:

 

Gelten für Sie die niederländischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit?
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unsererBroschüren:

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9. Sie sind Rentner oder Rentnerin und möchten nach Deutschland ziehen. Wie steht es mit Krankenversicherung und Pflegeversicherung (AWBZ)?

 

Sie sind Rentner oder Rentnerin und möchten nach Deutschland ziehen. Wie steht es mit Krankenversicherung und Pflegeversicherung (AWBZ)?

Im Folgenden sehen Sie eine Übersicht mit Merkblättern für diese Situation.

Sie sind Rentner oder Rentnerin und möchten in die Niederlande ziehen. Wie steht es mit Krankenversicherung und Pflegeversicherung (AWBZ)?

Im Folgenden sehen Sie eine Übersicht mit Merkblättern für diese Situation.

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10. Wo bin ich krankenversichert? Und wo ist meine Familie krankenversichert?

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, finden Sie hier mehr Information

Wenn Sie tätig sind: Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland
Wenn Sie eine Leistung oder Rente bekommen: Medizinische Versorgung

Wenn Sie in Deutschland wohnen, finden Sie hier mehr Information

Wenn Sie tätig sind: Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden
Wenn Sie eine Leistung oder rente bekommen:Medizinische Versorgung

 

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