BDZ
Kindergeld aus Deutschland
Kindergeld für Kinder von 18 bis 25 Jahren: zusätzliche Voraussetzungen
In Deutschland kann der Kindergeldbezug in manchen Fällen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr fortgesetzt werden.
Für Kinder von 18 bis 25 Jahren bekommen Sie nur dann Kindergeld, wenn Ihr Kind:
- sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet oder
- seine bisherige Ausbildung beendet hat und innerhalb von 4 Monaten eine neue Ausbildung aufnimmt oder
- eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen kann, weil kein Praktikums- oder Ausbildungsplatz vorhanden ist, oder
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder
- arbeitslos ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (das gilt nur für Kinder zwischen 18 und 21 Jahren).
- eine erste Berufsausbildung/Erststudium abgeschlossen hat, aber nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Dies gilt auch, wenn die erste Ausbildung vor dem 18. Lebensjahr abgeschlossen wurde.
Für behinderte Kinder, die ihren eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten können, gelten keine Altersbeschränkungen. Sie erhalten unter bestimmten Vorraussetzungen auch nach dem vollendeten 25. Lebensjahr Kindergeld.
Deutsches Kindergeld beantragen
Sie beantragen das deutsche Kindergeld selbst bei der Agentur für Arbeit/Familienkasse in der Region, in der Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Sie benötigen für die Antragstellung eine Bescheinigung des deutschen Finanzamts darüber, welcher Teil Ihres Einkommens in Deutschland erzielt wird.
- Verdienen Sie mindestens 90 % Ihres Einkommens in Deutschland, erhalten Sie Kindergeld von der Bundesagentur für Arbeit in der Region, in der Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat.
- Verdienen Sie weniger als 90 % Ihres Einkommens in Deutschland, erhalten Sie Ihr Kindergeld von der Bundesagentur für Arbeit in Aachen.
Ausführlichere Informationen zum deutschen Kindergeld erhalten Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

