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BDZ - Steuern in Deutschland

BDZ

Steuern in Deutschland

Sie zahlen für den Lohn, den Sie von Ihrem deutschen Arbeitgeber erhalten, in Deutschland Steuern. Ihr Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer von Ihrem Lohn ein und führt sie an das Finanzamt ab. Wieviel Steuern Sie zahlen, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation.

In Deutschland können Sie beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sein. Sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig, ist der Steuertarif vielleicht günstiger. Sie können sich auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig einstufen lassen, wenn:

  • Ihr gemeinsamen Einkommens (von Ihnen und Ihr Ehepartner) vor mindestens 90 % in Deutschland versteuern oder
  • Ihr Einkommen, das nicht in Deutschland versteuert wird, nicht mehr als 8.004 € pro Kalenderjahr beträgt oder
  • Sie und Ihr Ehepartner Einkommen haben, das nicht in Deutschland versteuert wird, aber nicht mehr beträgt als 16.008 € pro Kalenderjahr.

Beschränkt steuerpflichtig

Sie sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn in einem Kalenderjahr weniger als 90 % Ihres Einkommens in Deutschland versteuert wird oder wenn das in Deutschland nicht versteuerte Einkommen mehr beträgt als 8.004 € (Verheiratete: 16.008 €). Sie haben dann keinen Anspruch auf einen günstigeren Steuertarif und auf bestimmte Abzugsposten wie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Die Steuer, die von Ihrem Lohn abgeführt wurde, entspricht einem Quellenabzug. Dies bedeutet, dass Sie in Deutschland nach Ablauf des Kalenderjahres keine Steuererklärung mehr einreichen brauchen. Ausführlichere Informationen erhalten Sie auf der Website des Finanzamts. Sie können auch das Team für grenzüberschreitende Arbeit und unternehmerische Tätigkeiten (Team GWO) anrufen. Aus den Niederlanden ist die Rufnummer (0800) 024 1212, aus Deutschland wählen Sie die (0800) 101 1352.

Unbeschränkt steuerpflichtig

Sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig, gilt ein günstigerer Steuertarif (für Verheiratete) und können Posten wie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.

Möchten Sie als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft werden? Fordern Sie beim deutschen Finanzamt das Formular "Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer" an. Den ausgefüllten Vordruck senden Sie in dreifacher Ausführung an das niederländische Finanzamt (Belastingdienst). Dieses schickt Ihnen 2 Exemplare wieder zurück, die Sie dann beim deutschen Finanzamt einreichen.

Genehmigt das deutsche Finanzamt Ihren Antrag auf Einstufung als unbeschränkt steuerpflichtig, erhält Ihr Arbeitgeber eine Bescheinigung des Finanzamts. Ihr Arbeitgeber hält dann von Ihrem Lohn weniger Steuern ein.

Wenn Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind, müssen Sie jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung für das zurückliegende Kalenderjahr einreichen. Hierzu füllen Sie den Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" aus. Sie senden den ausgefüllten Vordruck in dreifacher Ausführung an das niederländische Finanzamt (Belastingdienst). Wenn das niederländische Finanzamt Ihre Angaben bestätigt, erhalten Sie 2 Exemplare zurück. Diese reichen Sie gemeinsam mit Ihrer deutschen Einkommensteuererklärung beim deutschen Finanzamt ein.

Steuererklärung Pflicht

Wenn Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind, müssen Sie jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung für das zurückliegende Kalenderjahr einreichen. Hierzu füllen Sie den Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" aus. Sie senden den ausgefüllten Vordruck in dreifacher Ausführung an das niederländische Finanzamt (Belastingdienst). Wenn das niederländische Finanzamt Ihre Angaben bestätigt, erhalten Sie 2 Exemplare zurück. Diese reichen Sie gemeinsam mit Ihrer deutschen Einkommensteuererklärung beim deutschen Finanzamt ein.