BDZ
Beiträge in den Niederlanden
Wenn Sie als Arbeitnehmer in den Niederlanden arbeiten, sind Sie in den niederländischen Sozialversicherungen pflichtversichert. Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber zahlen Beiträge an das niederländische Finanzamt:
- Sie zahlen Beiträge zu den Arbeitnehmerversicherungen (Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung und Krankheit) und zu den Volksversicherungen (AOW, Anw und AWBZ). Ihr Arbeitgeber zieht diese Beiträge von Ihrem Lohn ein.
- Darüber hinaus zahlt Ihr Arbeitgeber zusätzliche Beiträge zu den Arbeitnehmerversicherungen für Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung sowie einen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Zvw).
Beitragshöhe
Sie zahlen Volksversicherungsbeiträge nur über ein Grundeinkommen von bis zu 33.436 € pro Jahr. Ist Ihr Einkommen höher, zahlen Sie von dem diesen Satz übersteigenden Einkommen keine Beiträge mehr.
Sie zahlen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Einkommen bis zu 33.427 € pro Jahr.
Beitragsprozentsätze zum 1. Januar 2011
| Sozialversicherung | Arbeitnehmerbeitrag | Arbeitgeberbeitrag |
|---|---|---|
| Arbeitslosenversicherung (WW) für Arbeitnehmer | entfällt ab 2009 | 4,20 % |
| Allgemeines Gesetz über besondere Krankheitskosten (AWBZ) | 12,15 % | beitragsfrei |
| Allgemeines Altersgesetz (AOW) | 17,9 % | beitragsfrei |
| Allgemeines Hinterbliebenengesetz (Anw) | 1,1 % | beitragsfrei |
| gesetzliche Krankenversicherung (Zvw) | 7,75 %* | beitragsfrei |
| Kindergeld | beitragsfrei | beitragsfrei |
| Krankengeldgesetz | beitragsfrei | beitragsfrei |
| Erwerbsminderung (WAO/WIA) | Grundbeitrag 5,1 %, differenziert WAO 0,15 %, differenziert WGA zwischen 0 und 2,32 % je nach Branche |
* Den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung behält Ihr Arbeitgeber von Ihrem Lohn ein. Er ist jedoch verpflichtet, diesen Beitrag zu erstatten und erhöht daher Ihren Bruttolohn um den entsprechenden Satz. Sie zahlen Ihrer Versicherung selbst noch einen separaten Beitrag. Dies ist der so genannte "nominale Beitrag".

