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BDZ - Steuern in den Niederlanden

BDZ

Steuern in den Niederlanden

Über das in den Niederlanden verdiente Einkommen zahlen Sie in den Niederlanden Steuern. Stehen Sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, behält Ihr Arbeitgeber Lohnveranlagung von Ihrem Lohn ein. Die Lohnveranlagung besteht aus Steuern und Volksversicherungsbeiträgen (AOW, Anw und AWBZ).

Aus Sicht des niederländischen Finanzamts sind Sie ein "ausländischer Steuerpflichtiger". Dies bedeutet, dass Sie unter das niederländische Steuerrecht fallen. Fordert das niederländische Finanzamt Sie auf, eine Einkommenssteuererklärung einzureichen, sind Sie verpflichtet, das Steuerformular C auszufüllen. Rechnen Sie mit einer Steuerrückerstattung? Sie können das Steuerformular C auch unaufgefordert ausfüllen. Daneben bleiben Sie auch in Ihrem Wohnland steuerpflichtig, in Ihrem Fall also in Deutschland.

Deutschland und die Niederlande haben ein Steuerabkommen geschlossen. Dies regelt, in welchem Land Sie Ihr niederländisches Einkommen versteuern müssen.

Ausführlichere Auskunft erhalten Sie auf der Website des niederländischen Finanzamts oder beim Steuertelefon Ausland: (0031) 555 385 385. Das Steuertelefon ist montags bis donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr besetzt.

Steuererklärung: Nachzahlung oder Rückerstattung

Hat das Finanzamt Sie aufgefordert, eine Einkommenssteuererklärung zu machen, müssen Sie das Steuerformular C vor dem 1. Juli des betreffenden Jahres ausfüllen und einsenden. Reichen Sie unaufgefordert eine Steuererklärung ein, weil Sie eine Rückerstattung vom Finanzamt erwarten, ist dies noch für die vergangenen 5 Jahre möglich.

Abzugsposten

Die unten genannten Ausgaben dürfen Sie bei der Einkommenssteuererklärung in vollem Umfang oder anteilig von Ihrem Einkommen abziehen. Diese Posten werden Abzugsposten genannt.

  • Spenden (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Unterhaltszahlung
  • Lebenshaltungskosten der Kinder
  • Ausbildungskosten
  • außergewöhnliche Ausgaben
  • Hypothekzinsen
  • allgemeiner Steuernachlass für einen nicht erwerbstätigen (steuerlichen) Partner

Wie viel Steuern zahlen Sie 2010?

Ihr zu versteuerndes Einkommen in EuroMindestbesteuerung pro JahrGesamtbesteuerung pro Jahr
0 bis 18.6280+ 2,30 %
18.628 bis 33.436419+ 10,80 % über 18.628
33.436 bis 55.6941.997+ 42 % über 33.436
55.694 oder mehr11.081+ 52 % über 55.694