AOW-Leistung
Sie pflegen eine andere Person oder erhalten Pflege
Wohnen Sie zurzeit noch allein? Und ziehen Sie mit einer anderen Person zusammen, um diese zu versorgen oder weil Sie selbst pflegebedürftig sind? In diesem Fall ändert sich Ihre AOW-Leistung nicht.
Sie behalten Ihre Leistung für Alleinstehende
Wenn Sie mit einer anderen Person zusammenziehen, bekommen Sie in der Regel eine niedrigere AOW-Leistung. Wenn Sie jedoch mit einer anderen Person zusammenziehen, weil einer von Ihnen intensiv versorgt werden muss, ändert sich Ihre AOW-Leistung nicht. Unter "intensiver Versorgung" verstehen wir, dass jemand nicht in der Lage ist, einen eigenen Haushalt zu führen, sondern täglich auf die Hilfe anderer angewiesen ist.Welche Voraussetzungen gelten?
- Sie sind mindestens 65 Jahre alt.
- Die intensive Versorgung ist keine vorübergehende, sondern eine dauerhafte Situation, da der Gesundheitszustand voraussichtlich stabil bleiben oder sich verschlechtern wird.
- Sie behalten beide Ihren eigenen Wohnraum und tragen auch selbst die Kosten hierfür.
- Sie wohnten vorher, als noch keine Hilfsbedürftigkeit vorlag, noch nicht zusammen.
- Wenn keine intensive Versorgung mehr erforderlich ist, werden Sie keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, erhalten Sie die niedrigere AOW-Leistung für verheiratete oder zusammenwohnende Partner.
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