AOW-Leistung
Sie haben eine Partnerbeziehung, leben jedoch nicht zusammen
Wenn Sie unverheiratet sind, eine Partnerbeziehung haben, jedoch nicht zusammen wohnen, erhalten Sie beide die AOW-Leistung für Alleinstehende, wenn Sie beide:
- einen eigenen Wohnsitz haben und
- überwiegend in Ihrem eigenen Wohnraum leben
- die Haushaltskosten nicht teilen und
- nicht für den anderen sorgen.
Ihre AOW-Leistung beträgt dann 70 % des niederländischen Nettomindestentgelts.
Was die SVB unter "zusammenwohnen" versteht, können Sie auf der Seite "Was versteht die SVB unter 'zusammenwohnen'?" lesen.
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