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AOW-Leistung - Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen

AOW-Leistung

Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen

Für die SVB wohnen Sie nicht mit einer anderen Person zusammen, wenn Sie mit Ihrem eigenen Kind bzw. Ihren eigenen Kindern zusammenwohnen. Sie erhalten dann eine AOW-Leistung für alleinstehende Leistungsberechtigte.

Sie wohnen mit Kindern unter 18 Jahren zusammen

Wenn Sie nur mit Kindern unter 18 Jahren zusammenwohnen, bekommen Sie eine AOW-Leistung von 90 % des Nettomindestentgelts. Die Leistung ist höher als die Leistung für alleinstehende Berechtigte ohne minderjährige Kinder. Sie erhalten diesen höheren Betrag, wenn Sie zudem Kindergeld für das Kind oder die Kinder bekommen.

Bei dem Kind muss es sich nicht um Ihr eigenes Kind handeln. Auch wenn es sich um ein Adoptiv- oder Pflegekind handelt und Sie Kindergeld für das Kind bekommen, erhalten Sie die höhere AOW-Leistung.

Sie wohnen mit Kindern zusammen, die 18 Jahre oder älter sind

Wenn Sie nur mit einem Kind oder Kindern im Alter von 18 Jahren oder älter zusammenwohnen, bekommen Sie die AOW-Leistung für Alleinstehende. Diese Leistung beläuft sich auf 70 % des Nettomindestentgelts.