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AOW-Leistung - Wer bekommt AOW-Leistung?

AOW-Leistung

Wer bekommt AOW-Leistung?

Das AOW (Allgemeines Altersgesetz) regelt eine staatliche Grundabsicherung. Ein Leistungsanspruch nach dem AOW besteht für Personen ab 65 Jahren, die in den Niederlanden wohnen oder gewohnt haben. Sie erhalten die AOW-Leistung von der SVB ab dem Monat, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden. Es spielt keine Rolle, in welchem Land Sie dann wohnen.

Die meisten Personen in den Niederlanden sind automatisch nach dem AOW versichert.

Das AOW ist eine Versicherung. Jeder, der in den Niederlanden wohnt oder arbeitet, ist automatisch versichert. Dabei spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Jedes Jahr, in dem Sie versichert sind, bauen Sie 2 % der AOW-Leistung auf. Sie erhalten die volle AOW-Leistung, wenn Sie von Ihrem 15. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr durchgehend versichert waren.

Weitere Informationen über das AOW finden Sie auf der Seite "Broschüren und Vordrucke".

Ausnahmen

Wenn Sie außerhalb der Niederlande gewohnt oder gearbeitet haben, waren Sie möglicherweise nicht versichert und kann Ihre AOW-Leistung geringer ausfallen. Eine kleine Gruppe von Personen wohnt zwar in den Niederlanden, ist aber dennoch nicht nach dem AOW versichert. Diesbezügliche Informationen finden Sie auf der Seite "Wer ist versichert?".

AIO-Einkommensergänzung

Wohnen Sie in den Niederlanden und bekommen keine volle AOW-Leistung? Und haben Sie neben Ihrer AOW-Leistung keine oder nur geringe Einkünfte? Dann können Sie zu Ihrer AOW-Leistung vielleicht eine AIO-Einkommensergänzung bekommen.