AOW-Leistung
Bescheinigung, dass Sie nicht nach dem AWBZ versichert sind
Das AWBZ ist eine Volksversicherung für besondere Krankheitskosten. Sie regelt die Erstattung medizinischer Kosten, die nicht durch die normale Krankenversicherung gedeckt sind, zum Beispiel für häusliche Pflege, die Aufnahme in ein Pflegeheim oder eine Behindertenstätte.
Wann sind Sie nicht nach dem AWBZ versichert?
Bestimmte Gruppen in den Niederlanden sind von der AWBZ-Versicherung ausgeschlossen, weil sie bereits unter eine andere Regelung für Krankheits- und Pflegekosten fallen.
Wenn Sie nicht nach dem AWBZ versichert sind, stellt die SVB Ihnen auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung aus.
Sie können die Bescheinigung, dass Sie nicht nach dem AWBZ versichert sind, beantragen, wenn Sie zu einer der unten genannten Gruppen gehören und die hierbei angegebenen Voraussetzungen erfüllen.
Sie sind in einem EU-/EWR- oder Vertragsstaat aufgrund einer sozialen Regelung gegen medizinische Kosten versichert
Die Bescheinigung, dass Sie nicht nach dem AWBZ versichert sind, können Sie bekommen, wenn Sie in den Niederlanden wohnen.
Sie beziehen eine Rente von einer internationalen Organisation
Sie erhalten die Bescheinigung, dass Sie nicht nach dem AWBZ versichert sind, wenn:
- Sie nicht in den Niederlanden arbeiten und
- Sie über die kollektive Krankenversicherung der internationalen Organisation ausreichend versichert sind. Die Versicherung muss eine Vergütung für medizinische Kosten und die Aufnahme in ein Krankenhaus oder eine Einrichtung für langfristige Pflege regeln.
Sie sind Partner(in) oder Angehörige(r) einer Person, die eine Rente von einer internationalen Organisation bezieht
Sie erhalten die Bescheinigung, dass Sie nicht nach dem AWBZ versichert sind, wenn:
- Sie keine niederländische Leistung (zum Beispiel eine Arbeitslosenleistung) beziehen und
- Sie nicht in den Niederlanden arbeiten und
- Sie über die kollektive Krankenversicherung der internationalen Organisation ausreichend versichert sind. Die Versicherung muss eine Vergütung für medizinische Kosten und die Aufnahme in ein Krankenhaus oder eine Einrichtung für langfristige Pflege regeln.
Ihr(e) verstorbene(r) Partner(in) oder Angehörige(r) bezog eine Rente von einer internationalen Organisation
Sie erhalten die Bescheinigung, dass Sie nicht nach dem AWBZ versichert sind, wenn:
- Sie keine niederländische Leistung (zum Beispiel eine Arbeitslosenleistung) beziehen und
- Sie nicht in den Niederlanden arbeiten und
- Sie über die kollektive Krankenversicherung der internationalen Organisation ausreichend versichert sind. Die Versicherung muss eine Vergütung für medizinische Kosten und die Aufnahme in ein Krankenhaus oder eine Einrichtung für langfristige Pflege regeln.
Bescheinigung beantragen
Sie können die Bescheinigung, dass Sie nicht nach dem AWBZ versichert sind, beantragen, indem Sie das unten stehende Antragsformular herunterladen, ausfüllen und uns dieses senden. Unsere Anschrift steht auf dem Formular.

