AOW-Leistung
Befreiung von der Versicherungspflicht nach dem AOW, Anw und AKW
Sie können eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen, wenn Sie eine Leistung aus einem anderen Land oder von einer internationalen Organisation wie zum Beispiel der NATO oder der EU erhalten.
Sie beziehen ausschließlich eine Leistung aus einem anderen Land oder von einer internationalen Organisation
Eine Befreiung kann ausgesprochen werden, wenn:
- Sie in den Niederlanden wohnen und
- Ihr Leistungsbezug dauerhaft und
- Ihre Leistung höher ist als 1012,62 € brutto pro Monat und
- Sie nicht erwerbstätig sind (ehrenamtliche Tätigkeiten sind bis zu einem bestimmten Umfang erlaubt).
Sie beziehen auch eine niederländische Leistung
Erhalten Sie neben Ihrer Leistung aus dem anderen Land oder von der internationalen Organisation auch eine niederländische Leistung, kann eine Befreiung ausgesprochen werden, wenn:
- Sie in den Niederlanden wohnen und
- beide Leistungen dauerhaft sind und
- die Leistungen zusammen mehr als 1012,62 € brutto pro Monat betragen und
- Ihre niederländische Leistung nicht höher ist als die andere Leistung und
- Sie nicht erwerbstätig sind (ehrenamtliche Tätigkeiten sind bis zu einem bestimmten Umfang erlaubt).
Befreiung beantragen
Sie stellen den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht mit dem Antragsformular, das Sie herunterladen können. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Antragsformular auch gerne zu. Rufen Sie unsere Geschäftsstelle Versicherungen an. Die Telefonnummer lautet: (020) 656 53 52.

