AOW-Leistung
Befreiung von der Versicherungspflicht
In den Niederlanden gibt es vier Volksversicherungen. Sie regeln das Kindergeld nach dem AKW, die Altersleistung nach dem AOW, die Hinterbliebenenleistung nach dem Anw und die Pflegeleistungen nach dem AWBZ. Allgemein gilt, dass jeder, der in den Niederlanden wohnt, in diesen Volksversicherungen versichert ist. Wenn Sie ein Arbeitseinkommen oder eine Sozialleistung beziehen, zahlen Sie Beiträge zu den Volksversicherungen.
In bestimmten Fällen können Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Sie brauchen dann keine Beiträge mehr zu zahlen, sind jedoch auch nicht mehr versichert. Es gibt vier Möglichkeiten:
1. Ich beziehe eine Leistung aus einem anderen Land und bin in einem anderen Land krankenversichert.
In dem Fall können Sie eine Bescheinigung darüber beantragen, dass Sie nicht nach dem AWBZ versichert sind.
2. Ich bekomme eine Leistung aus dem Ausland./Ich arbeite bei einer internationalen Organisation.
In dem Fall können Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach dem AOW, Anw und AKW beantragen.
3. Mein(e) Partner(in) bzw. ein Familienmitglied arbeitet bei einer internationalen Organisation.
In dem Fall können Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach dem AOW, Anw, AKW und AWBZ beantragen.
4. Mein(e) Partner(in) bzw. ein Familienmitglied ist (pensionierter) Arbeitnehmer einer internationalen Organisation.
In dem Fall können Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach dem AWBZ beantragen.

