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AOW-Leistung - Sie ziehen um

AOW-Leistung

Sie ziehen um

Umzug innerhalb der Niederlande

Wenn Sie innerhalb der Niederlande umziehen, brauchen Sie uns dies nicht mitzuteilen. Wenn Sie den Umzug bei Ihrer Gemeinde melden, leitet die Gemeinde Ihre neue Adresse an uns weiter.

Umzug außerhalb der Niederlande

Wenn Sie bereits außerhalb der Niederlande wohnen und von dort an eine andere Adresse im selben Land umziehen, müssen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.

Wenn Sie in ein anderes Land umziehen, kann sich die Höhe Ihrer AOW-Leistung ändern. Wir dürfen nicht in jedes Land die volle AOW-Leistung zahlen.

Sie ziehen aus den Niederlanden fort

Wenn Sie aus den Niederlanden in ein anderes Land ziehen, müssen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.

Die Höhe der AOW-Leistung kann sich dadurch ändern. Wir dürfen nämlich nicht in jedes Land die volle AOW-Leistung zahlen. Geben Sie nachfolgend das Land ein, in das Sie umziehen. Sie können dann sehen, ob sich Ihre AOW-Leistung ändert.

 
Was ändert sich noch?
  • In einigen Ländern wird Ihre AOW-Leistung besteuert. In den Niederlanden wird dann keine Steuer mehr einbehalten und 
  • Sie zahlen einen anderen Krankenversicherungsbeitrag. Wenn Sie einen Krankenversicherungszuschlag erhalten, kann auch dieser sich ändern.
  • Sie sind nicht mehr automatisch nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert.