Sociale verzekeringsbank - voor het
levenSociale verzekeringsbank - voor het
leven

AOW-Leistung - Abzüge von Ihrer AOW-Leistung

AOW-Leistung

Abzüge von Ihrer AOW-Leistung

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, behalten wir die Lohnveranlagung und den niederländischen Krankenversicherungsbeitrag (Zvw-Beitrag) von Ihrer AOW-Leistung ein. Wohnen Sie außerhalb der Niederlande, erfolgen diese Abzüge nicht immer. Dies hängt von Ihrem Wohnland ab.

Lohnveranlagung außerhalb der Niederlande

Die niederländische Lohnveranlagung besteht aus der Lohnsteuer und den Beiträgen zu den Volksversicherungen. Ob Sie in den Niederlanden lohnsteuerpflichtig sind, richtet sich nach Ihrem Wohnland. Möchten Sie genauere Informationen zu Ihrer eigenen AOW-Leistung, können Sie sich gerne mit Ihrer SVB-Geschäftsstelle in Verbindung setzen.

Auslandsbeitrag nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw)

Auch wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, können Sie in den Niederlanden pflichtkrankenversichert sein. Ob Sie pflichtversichert sind oder nicht, stellt das College voor Zorgverzekeringen (CVZ) fest. Sind Sie nach dem Zvw pflichtversichert, müssen wir den Zvw-Auslandsbeitrag von Ihrer AOW-Leistung einbehalten. Dieser Beitrag setzt sich zusammen aus:
  • einem Krankenversicherungsbeitrag, der sich nach der Höhe Ihrer AOW-Leistung richtet;
  • einem Pflegeversicherungsbeitrag nach dem AWBZ, der sich ebenfalls nach der Höhe Ihrer AOW-Leistung richtet;
  • einem Pauschalbeitrag für jedes mitversicherte Familienmitglied über 18 Jahren.

Beitragshöhe abhängig vom Wohnland

Der Zvw-Auslandsbeitrag ist je nach Wohnland unterschiedlich hoch. Die Beitragshöhe richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten für die medizinische Versorgung in Ihrem Wohnland. Je niedriger diese Kosten in Ihrem Land sind, desto niedriger ist auch Ihr Krankenversicherungsbeitrag.

Krankenversicherungszuschlag beantragen

Vielleicht können Sie einen Krankenversicherungszuschlag erhalten. Dies ist ein Zuschuss zu den Beitragskosten nach dem Zvw. Die Höhe des Krankenversicherungszuschlags richtet sich nach der Gesamthöhe Ihres Familieneinkommens. Sie beantragen den Krankenversicherungszuschlag beim niederländischen Finanzamt. Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch beim Steuertelefon Ausland unter der Rufnummer +31 55 5 385 385.