AOW-Leistung
Leistungskontrolle außerhalb der Niederlande
Erhalten Sie die AOW-Leistung außerhalb der Niederlande, setzt sich die SVB mehrere Male im Jahr mit Ihnen in Verbindung und erkundigt sich bei Ihnen, ob sich Ihre Situation verändert hat.
- Lebensbescheinigung: Einmal jährlich bitten wir Sie um eine formelle Lebensbescheinigung. Dies ist ein Vordruck, den Sie in Ihrem Wohnland zum Beispiel von einem Notar oder der Gemeindeverwaltung ausfüllen lassen müssen. Für Kunden in Australien gilt ab 2010 eine separate Regelung: Nicht alle Kunden müssen jährlich eine Lebensbescheinigung vorlegen.
- Einkünfte: Hat Ihr Partner das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet, bitten wir Sie jährlich um Angaben zum Einkommen Ihres Partners.
- Zusammenwohnen: Wir können Sie zu Hause besuchen und überprüfen, ob Sie alleine wohnen oder doch einen gemeinsamen Haushalt führen.
Meine SVB
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