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AOW-Leistung - Ihr Partner zieht in ein Pflegeheim

AOW-Leistung

Ihr Partner zieht in ein Pflegeheim

Solange Sie und Ihr Partner den Wohnraum teilen, bekommen Sie beide eine AOW-Leistung für Verheiratete. Diese beläuft sich auf 50 % des niederländischen Nettomindestentgelts. Wohnt Ihr Partner dauerhaft in einem Pflegeheim, können Sie eine AOW-Leistung für Alleinstehende beantragen. Sie bleiben verheiratet, erhalten aber beide eine AOW-Leistung in Höhe von 70 % des Nettomindestentgelts.

Die Beantragung einer AOW-Leistung für Alleinstehende ist zwar vorteilhaft, da Sie und Ihr Partner eine höhere AOW-Leistung bekommen, aber es können auch Nachteile entstehen.

AOW-Antrag für Alleinstehende hat Nachteile

Es ist nicht immer günstig, eine AOW-Leistung für Alleinstehende zu beantragen.

  • Wahrscheinlich müssen Sie mehr Steuern zahlen.
  • Ihr Partner muss einen viel höheren Beitrag zur Versicherung nach dem AWBZ (niederländische Gesetz über besondere Krankeitskosten) zahlen. Die AWBZ-Zentralverwaltungsstelle CAK stellt die Höhe dieses Beitrags fest.
  • Sie bekommen möglicherweise einen geringeren Krankenversicherungs- und/oder Mietzuschlag.
  • Möglicherweise wirkt sich dies auch auf Ihre eventuelle betriebliche Altersversorgung aus.
  • Bei einem Todesfall erhält der hinterbliebene Partner in der Regel kein Sterbegeld nach dem AOW. 

Erkundigen Sie sich beim Finanzamt, der AWBZ-Zentralverwaltungsstelle (CAK) und eventuell bei Ihrer Pensionskasse. Erst dann können Sie beurteilen, ob Sie Vor- oder Nachteile haben werden.

Wenn Sie auch weiterhin eine AOW-Leistung für Verheiratete bekommen möchten, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wenn Sie sich für eine AOW-Leistung für Alleinstehende entscheiden, werden wir dies nach Eingang Ihres Antrags in die Wege leiten.

Haben Sie sich für eine AOW-Leistung für Alleinstehende entschieden? Dann dürfen wir dies nicht mehr rückgängig machen, solange Ihr Partner im Pflegeheim wohnt.