AOW-Leistung
Ihr Partner zieht in ein Pflegeheim
Solange Sie und Ihr Partner den Wohnraum teilen, bekommen Sie beide eine AOW-Leistung für Verheiratete. Diese beläuft sich auf 50 % des niederländischen Nettomindestentgelts. Wohnt Ihr Partner dauerhaft in einem Pflegeheim, können Sie eine AOW-Leistung für Alleinstehende beantragen. Sie bleiben verheiratet, erhalten aber beide eine AOW-Leistung in Höhe von 70 % des Nettomindestentgelts.
Die Beantragung einer AOW-Leistung für Alleinstehende ist zwar vorteilhaft, da Sie und Ihr Partner eine höhere AOW-Leistung bekommen, aber es können auch Nachteile entstehen.
AOW-Antrag für Alleinstehende hat Nachteile
Es ist nicht immer günstig, eine AOW-Leistung für Alleinstehende zu beantragen.
- Wahrscheinlich müssen Sie mehr Steuern zahlen.
- Ihr Partner muss einen viel höheren Beitrag zur Versicherung nach dem AWBZ (niederländische Gesetz über besondere Krankeitskosten) zahlen. Die AWBZ-Zentralverwaltungsstelle CAK stellt die Höhe dieses Beitrags fest.
- Sie bekommen möglicherweise einen geringeren Krankenversicherungs- und/oder Mietzuschlag.
- Möglicherweise wirkt sich dies auch auf Ihre eventuelle betriebliche Altersversorgung aus.
Bei einem Todesfall erhält der hinterbliebene Partner in der Regel kein Sterbegeld nach dem AOW.
Erkundigen Sie sich beim Finanzamt, der AWBZ-Zentralverwaltungsstelle (CAK) und eventuell bei Ihrer Pensionskasse. Erst dann können Sie beurteilen, ob Sie Vor- oder Nachteile haben werden.
Wenn Sie auch weiterhin eine AOW-Leistung für Verheiratete bekommen möchten, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wenn Sie sich für eine AOW-Leistung für Alleinstehende entscheiden, werden wir dies nach Eingang Ihres Antrags in die Wege leiten.
Haben Sie sich für eine AOW-Leistung für Alleinstehende entschieden? Dann dürfen wir dies nicht mehr rückgängig machen, solange Ihr Partner im Pflegeheim wohnt.
Meine SVB
AOW-Leistung beantragen, Änderungen melden oder Ihre Daten einsehen

