AOW-Leistung
Sie und Ihr Partner trennen sich
Wenn Sie sich scheiden lassen oder Sie und Ihr Partner sich trennen, ändert sich der Betrag Ihrer AOW-Leistung. Wohnen Sie allein, entspricht der AOW-Leistungssatz 70 % des niederländischen Nettomindestentgelts.
Wenn Ihr Partner das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, entfällt der Zuschlag, den Sie bisher erhielten.
Weiterhin verheiratet, aber separate Wohnungen
Bleiben Sie verheiratet, aber ziehen auseinander? Dann erhalten Sie den AOW-Betrag für Alleinstehende (70 % des niederländischen Nettomindestentgelts), wenn drei Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie oder Ihr Partner wollen keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und
- Sie und Ihr Partner leben von einander getrennt und
- Sie oder Ihr Partner beabsichtigen nicht, wieder zusammenzuziehen.
Meine SVB
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