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AOW-Leistung - Sterbefall

AOW-Leistung

Was müssen Sie bei einem Sterbefall tun?

Beim Tod eines AOW-Leistungsberechtigten sorgen wir dafür, dass die Zahlung der AOW-Leistung eingestellt wird. Die AOW-Leistung und das Urlaubsgeld werden einen Tag nach dem Sterbedatum beendet.

Wohnte der oder die Verstorbene in den Niederlanden? Melden Sie den Sterbefall der Gemeinde, die uns dann über den Sterbefall informiert. In allen anderen Fällen melden Sie den Sterbefall direkt der SVB.

Der oder die Verstorbene war alleinstehend

War der oder die Verstorbene alleinstehend, zahlen wir das Urlaubsgeld ab dem Monat Mai bis einschließlich Sterbedatum auf das Konto des oder der Verstorbenen. Die Zahlung erfolgt einige Tage nach Eingang der Sterbefallmeldung.

Wenn wir bereits AOW-Leistung für den ganzen Monat gezahlt haben, wurde AOW-Leistung überzahlt. Diesen Betrag verrechnen wir mit dem Urlaubsgeld. Manchmal bleibt ein kleiner Betrag übrig, der von den Hinterbliebenen noch zurückgezahlt werden muss.

Der oder die Verstorbene führte einen gemeinsamen Haushalt

Hinterlässt der oder die Verstorbene einen Partner, zahlen wir das Urlaubsgeld ab dem Monat Mai bis einschließlich Sterbedatum. Wir zahlen zudem ein so genanntes "Sterbegeld".

Hat der oder die Verstorbene zu viel AOW erhalten, ziehen wir dies vom Urlaubsgeld und vom Sterbegeld ab. 

Hinterlässt der oder die Verstorbene einen Partner, der:

  • noch keine 65 Jahre alt ist, bekommt der Partner möglicherweise eine Anw-Hinterbliebenenleistung. Wir senden nach dem Tod automatisch einen Anw-Antragsvordruck zu.
  • auch AOW-Leistung bekommt, bekommt der Partner ab dem Sterbemonat eine AOW-Leistung für Alleinstehende. Diese AOW-Leistung ist höher als die für Verheiratete.

Stirbt ein Partner, der noch keine 65 Jahre alt ist, wird die AOW-Leistung des hinterbliebenen Partners umgewandelt in eine Leistung für Alleinstehende. Der Zuschlag wird beendet.

Was ist "Sterbegeld"?

Das Sterbegeld ist eine einmalige Zahlung in Höhe einer AOW-Bruttomonatsleistung für:

  • den hinterbliebenen Partner oder, falls nicht vorhanden,
  • die Kinder unter 18 Jahren oder, falls nicht vorhanden,
  • die Person, die bis zum Sterbedatum mit dem oder der Verstorbenen zusammenwohnte.

Da der Partner bei uns bekannt ist, zahlen wir das Sterbegeld sofort aus. Wenn Sie kein Sterbegeld erhalten haben, aber glauben, Anspruch darauf zu haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.