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AOW-Leistung - Ihr Partner arbeitet

AOW-Leistung

Ihr Partner/Ihre Partnerin arbeitet

Hat Ihr Partner/Ihre Partnerin das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht, erhalten Sie einen Zuschlag zu Ihrer AOW-Leistung. Arbeitet Ihr Partner/Ihre Partnerin, ziehen wir das Arbeitseinkommen teilweise vom Zuschlag ab. Auch Ihre Einkünfte wirken sich auf die Höhe des Zuschlags aus. Ist Ihr gemeinsames Einkommen (einschließlich Ihrer AOW-Leistung) höher als 2.570,88 € brutto pro Monat, kürzen wir den Zuschlag um maximal 10 %.

Folgen für den Zuschlag

Wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin arbeitet, berechnen wir die Höhe des Zuschlags folgendermaßen:

  • Vom monatlichen Bruttoverdienst Ihres Partners/Ihrer Partnerin werden 220,41 € nicht angerechnet.
  • Den über 220,41 € hinausgehenden Verdienst ziehen wir zu zwei Dritteln vom Zuschlag ab.
  • Übersteigt der monatliche Bruttoverdienst Ihres Partners/Ihrer Partnerin 1.303,73 €, erhalten Sie keinen Zuschlag.

Beispielrechnung

Beispiel: Der Zuschlag beträgt 722,21 €. Ihr Partner/Ihre Partnerin verdient 500 € pro Monat. Ein Betrag von 220,41 € wird nicht angerechnet; übrig bleiben 279,59 €. Zwei Drittel hiervon sind 186,39 €. Diesen Betrag ziehen wir von Ihrem Zuschlag ab. Es bleiben 535,82 € Zuschlag übrig. Ihr eigenes Einkommen beläuft sich auf 2.200 €. Das Gesamteinkommen von Ihnen und Ihrem Partners/Ihrer Partnerin übersteigt den Grenzbetrag von 2.570,88 €. Wir kürzen Ihren Zuschlag deshalb um 10 %. Sie erhalten einen Zuschlag von 482,25 €.

Änderungen melden

Benachrichtigen Sie uns, wenn Ihr Partner eine Erwerbstätigkeit aufnimmt oder beendet. Wir sorgen dann dafür, dass Ihr Zuschlag die korrekte Höhe hat.

Ändert sich Ihr Einkommen? Teilen Sie uns Einkommensänderungen auch mit, wenn:

  • Ihr gemeinsames Einkommen niedriger ist oder sein wird als 2.725 € brutto pro Monat oder
  • Ihr gemeinsames Einkommen niedriger war als 2.725 € brutto pro Monat, demnächst aber über 2.725 € brutto pro Monat liegen wird.