AOW-Leistung
Ihr Partner/Ihre Partnerin bekommt eine Rente oder eine Leistung
Solange Ihr Partner/Ihre Partnerin noch nicht das AOW-Eintrittsalter erreicht hat, erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer AOW-Leistung einen Partnerzuschlag. Bezieht Ihr Partner/Ihre Partnerin eine Vorruhestandsleistung oder eine Sozialleistung, ziehen wir diese Einkünfte in voller Höhe vom Zuschlag ab. Auch Ihre Einkünfte wirken sich auf die Höhe des Zuschlags aus. Ist Ihr gemeinsames Einkommen (Ihre AOW-Leistung wird mitgerechnet) höher als 2.570,88 € pro Monat, kürzen wir den Zuschlag um maximal 10 %.
Einkünfte, die vom Zuschlag abgezogen werden
- Eine Vorruhestandsleistung oder eine andere Leistung Ihres Partners/Ihrer Partnerin ziehen wir in voller Höhe von Ihrem Zuschlag ab.
- Wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin monatlich eine Rente oder Leistung von über 722,21 € brutto bezieht, bekommen Sie keinen Zuschlag mehr.
Änderungen melden
Benachrichtigen Sie uns, wenn sich die Höhe der Rente oder der Leistung Ihres Partners ändert. Wir sorgen dafür, dass die Höhe Ihres Zuschlags korrekt ist.
Ändert sich Ihr Einkommen? Teilen Sie uns Einkommensänderungen auch mit, wenn:
- Ihr gemeinsames Einkommen niedriger ist oder wird als 2.725 € brutto pro Monat oder
- Ihr gemeinsames Einkommen niedriger war als 2.725 € brutto pro Monat, jetzt aber 2.725 € brutto pro Monat übersteigen wird.
Meine SVB
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