AOW-Leistung
13. Monatsgehalt
Erhält Ihr Partner/Ihre Partnerin vom Arbeitgeber ein 13. Monatsgehalt? Wir berücksichtigen diese Zahlung im Auszahlungsmonat und ziehen das gesamte Monatseinkommen teilweise vom vollen Zuschlag ab.
Übersteigt das Einkommen Ihres Partners/Ihrer Partnerin durch das 13. Monatsgehalt den Grenzbetrag, erhalten Sie in dem betreffenden Monat keinen Zuschlag. Informieren Sie die SVB daher rechtzeitig über den Bezug eines 13. Monatsgehalts.

