AOW-Leistung
Arbeitslosenleistung
Ist Ihr Partner/Ihre Partnerin nicht mehr beim Arbeitgeber beschäftigt und bezieht er/sie eine Arbeitslosenleistung? Die Arbeitslosenleistung wird ganz vom vollem Zuschlag abgezogen.
Bleibt das Beschäftigungsverhältnis Ihres Partners/Ihrer Partnerin beim Arbeitgeber bestehen? In diesem Fall wird die Arbeitslosenleistung Ihres Partners/Ihrer Partnerin teilweise vom vollen Zuschlag abgezogen.

