AOW-Leistung
Einmalige Leistung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Bekommt Ihr Partner/Ihre Partnerin eine einmalige Leistung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und steht Ihrem Partner/Ihrer Partnerin der Betrag zur freien Verfügung? Trifft beides zu, wird die einmalige Leistung nicht vom vollen Zuschlag abgezogen.
Bekommt Ihr Partner/Ihre Partnerin die einmalige Leistung noch während des Beschäftigungsverhältnisses oder kann Ihr Partner/Ihre Partnerin nicht selbst über die Verwendung des Betrags verfügen? In diesen Fällen wird die einmalige Leistung teilweise vom vollen Zuschlag abgezogen. Wir prüfen dann, in welchem Monat Ihr Partner/Ihre Partnerin den Betrag erhalten hat.

