AOW-Leistung
Einkommensarten und Ihr AOW-Zuschlag
Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Einkommen Ihres Partners/Ihrer Partnerin und nach der Höhe Ihres gemeinsamen Gesamteinkommens. Ist Ihr gemeinsames Einkommen höher als 2.530,98 € pro Monat, kürzen wir den Zuschlag um maximal 10 %.
Klicken Sie auf eine Einkommensart und lesen Sie, ob sich dieses Einkommen auf Ihren Zuschlag auswirkt. Werden die Einkünfte Ihres Partners/Ihrer Partnerin nicht genannt oder zweifeln Sie bezüglich der Einkommensart? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
- Unterhaltsleistung
- Firmenwagen
- Bruttolohn
- Ausländische Leistung
- 13. Monatsgehalt
- Dividenden
- Einmalige Leistung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
- Jahresabschlussprämie
- Gratifikation
- Mieteinnahmen
- Mietzuschlag
- IOAW- oder IOAZ-Leistung
- Lebenslaufregelung
- Leistung aus einer Leibrentenversicherung
- Überbrückungsleistung PGGM (OBU)
- Personengebundenes Budget (PGB)
- Rente oder Frührente
- Fahrtkostenerstattung
- Spaarloonregeling (Regelung zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer)
- Stammrecht
- Vorruhestandsleistung (VUT)
- Urlaubsgeld
- Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeiten
- WAO-/WIA-/WAZ-Leistung
- Arbeitslosenleistung
- Wajong-Leistung
- Gewinn aus einem Unternehmen
- Krankengeld

