AOW-Leistung
Zuschlag und Einkünfte Ihres Partners/Ihrer Partnerin
Sie bekommen eine AOW-Leistung und Ihr Partner/Ihre Partnerin ist noch keine 65 Jahre alt. Sie erhalten dann zusätzlich zu Ihrer AOW-Leistung einen Partnerzuschlag. Sie erhalten diesen Zuschlag, bis Ihr Partner/Ihre Partnerin 65 Jahre alt ist. Wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin eigene Einkünfte bezieht, ziehen wir diese vom Zuschlag ab. Auch Ihre Einkünfte wirken sich auf die Höhe des Zuschlags aus. Beläuft sich Ihr gemeinsames Einkommen (einschließlich Ihrer AOW-Leistung) auf mehr als 2.530,98 € pro Monat, kürzen wir den Zuschlag um maximal 10 %.
Welche Einkünfte werden teilweise von Ihrem Zuschlag abgezogen?
Arbeitseinkünfte Ihres Partners/Ihrer Partnerin ziehen wir teilweise vom Zuschlag ab, wie zum Beispiel:
- Lohn, den Ihr Partner/Ihre Partnerin vom Arbeitgeber bezieht
- Einkünfte als Selbstständige(r) ohne Personal, Freiberufler(in), Haushaltshilfe oder als Künstler(in)
- Gewinn aus einem eigenen Unternehmen
- Krankengeld, das der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsvertrags zahlt
Welche Einkünfte werden in voller Höhe von Ihrem Zuschlag abgezogen?
Bezieht Ihr Partner/Ihre Partnerin Einkünfte aus einer früheren Beschäftigung, ziehen wir diese ganz vom Zuschlag ab. Solche Einkünfte sind beispielsweise:
- eine Arbeitslosenleistung
- eine Erwerbsminderungsleistung
- Krankengeld, das Ihr Partner/Ihre Partnerin nach Beendigung des Arbeitsvertrags bezieht
- IOW-Leistung (Einkommensergänzung für ältere Arbeitslose)
- eine Vorruhestandsleistung
- der Rentenanteil eines Ex-Partners/einer Ex-Partnerin
- Zahlungen aus einer über den Arbeitgeber abgeschlossenen Leibrentenversicherung
Welche Einkünfte werden nicht von Ihrem Zuschlag abgezogen?
Einkünfte aus Vermögen, wie Zinsen oder Dividenden, ziehen wir nicht vom Zuschlag ab. Aber auch andere Einkünfte werden nicht berücksichtigt, wie zum Beispiel:
- eine Studienkostenzulage des Arbeitgebers
- Zahlungen aus einer privaten Leibrentenversicherung
- eine IOAW-Leistung
Andere Einkommensarten
Werden die Einkünfte Ihres Partners/Ihrer Partnerin nicht auf dieser Seite genannt? Klicken Sie unten, um eine Liste mit weiteren Einkommensarten anzuzeigen:
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