AOW-Leistung
Was wird von der AOW-Leistung abgezogen?
Wir ziehen zwei Posten von Ihrer AOW-Bruttoleistung ab:
- Krankenversicherungsbeitrag
- Lohnveranlagung
Krankenversicherungsbeitrag
Von jeder AOW-Bruttoleistung werden 5,65 % als Krankenversicherungsbeitrag einbehalten. Diesen Betrag führen wir an das Finanzamt ab.
Lohnveranlagung
Von jeder AOW-Leistung wird Lohnveranlagung einbehalten. Die niederländische Lohnveranlagung besteht aus der Lohnsteuer und den Beiträgen zu den Volksversicherungen. Diesen Betrag führen wir an das Finanzamt ab.
In jedem Fall erhalten Sie den allgemeinen Steuernachlass von 1.034 €.
- Wenn Ihr Einkommen geringer ist als 35.450 € pro Jahr, erhalten Sie einen Steuernachlass für Senioren in Höhe von 1.032 €. Wenn Sie alleine oder nur mit Ihren Kindern zusammen wohnen, erhalten Sie zusätzlich den Nachlass für alleinstehende Senioren in Höhe von 429 €.
Andere Regeln bei Wohnort außerhalb der Niederlande
Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, gelten andere Regeln für die Einbehaltung der Lohnveranlagung und des Krankenversicherungsbeitrags. Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite "Abzüge von Ihrer AOW-Leistung im Ausland".

