AOW-Leistung
AOW-Zuschlag wird 2015 abgeschafft
Wenn Sie verheiratet sind oder zusammenwohnen und Ihr Partner oder Ihre Partnerin jünger ist als 65, können Sie einen Zuschlag zu Ihrer AOW-Leistung bekommen. Im Jahr 2015 wird der Zuschlag abgeschafft.
Was bedeutet die Abschaffung des Zuschlags im Jahr 2015?
- Vollenden Sie am oder nach dem 1. Januar 2015 Ihr 65. Lebensjahr? Dann erhalten Sie keinen Zuschlag mehr für Ihren jüngeren Partner oder Ihre jüngere Partnerin.
- Vollenden Sie Ihr 65. Lebensjahr vor dem 1. Januar 2015? Dann erhalten Sie einen Zuschlag, bis Ihr Partner oder Ihre Partnerin 65 Jahre alt wird, auch nach dem 1. Januar 2015. Sie bekommen den Zuschlag nur, wenn Ihr jüngerer Partner/Ihre jüngere Partnerin kein oder nur geringes Einkommen hat.
Weitere Informationen
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt zur Abschaffung des AOW-Zuschlags im Jahr 2015.

