AOW-Leistung
Wie setzt sich der Leistungsbetrag zusammen?
Die Leistung wird ab dem vollendeten 65. Lebensjahr jeden Monat auf Ihr Konto gezahlt. Der Leistungsbetrag setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen.
- Sie erhalten eine AOW-Altersleistung. Haben Sie einen Partner oder eine Partnerin im Alter von ebenfalls mindestens 65 Jahren? Er oder sie erhält eine eigene AOW-Leistung.
- Solange Ihr Partner oder Ihre Partnerin noch keine 65 Jahre alt ist, erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer AOW-Leistung einen Partnerzuschlag. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Zahl der Jahre, die Ihr Partner/Ihre Partnerin nach dem AOW versichert war, nach dem Partnereinkommen und nach Ihrem gemeinsamen Gesamteinkommen.
- Jeden Monat erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer AOW-Leistung eine Zulage in Höhe von 33,65 €. Hiermit möchte die niederländische Regierung die Kaufkraft stärken. Wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, bekommen Sie die Zulage nur, wenn mindestens 90 % Ihres Welteinkommens in den Niederlanden versteuert werden.
Sie bauen jeden Monat Urlaubsgeldanspruch auf. Sie erhalten das Urlaubsgeld einmal jährlich im Mai.

