AOW-Leistung
Die Jahresbescheinigung
Sie erhalten jedes Jahr spätestens im Februar die Jahresbescheinigung der SVB. Die Jahresbescheinigung enthält eine Übersicht der Beträge (AOW/Anw), die Ihnen im letzten Jahr gezahlt wurden. Sie finden darauf den Jahresbetrag, den Sie erhalten haben, sowie einbehaltene Lohnsteuer/Volksversicherungsbeiträge.
Die Leistungssübersicht und unser Rundschreiben
Zusammen mit der Jahresbescheinigung erhalten Sie eine Übersicht über Ihren Monatsbetrag für Januar (die Leistungsbescheinigung) und unser Rundschreiben. Wir versenden ein Rundschreiben pro Haushalt.
Wollen Sie Ihre Jahresbescheinigung früher einsehen?
In der ersten Januarwoche kunnen Sie Ihre Jahresbescheinigung online unter "Meine SVB" einsehen.
Meine SVB
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