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AOW-Leistung - AOW-Leistungsantrag

AOW-Leistung

Antragstellung

Wie Sie Ihre AOW-Leistung beantragen, hängt von Ihrer Situation ab.

Sie wohnen in den Niederlanden und haben ein Antragsformular erhalten

Sie können das Formular ausfüllen und mit der Post zusenden. Haben Sie einen DigiD, können Sie das Formular auch online ausfüllen und versenden. Damit beschleunigt sich das Verfahren.

Sie wohnen in den Niederlanden und haben noch kein Antragsformular erhalten

In der Regel erhalten Sie ein halbes Jahr vor Ihrem 65. Geburtstag das AOW-Antragsformular. Eine frühere Antragstellung ist nicht möglich. Haben Sie 3 Monate vor Ihrem 65. Geburtstag noch kein Antragsformular erhalten? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung oder beantragen Sie Ihre AOW-Leistung mit Ihrem DigiD über das Internet.

Sie wohnen außerhalb der Niederlande

Das AOW-Antragsverfahren ist je nach Wohnland unterschiedlich.

Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Sie wohnen in einem Land der EU (Europäische Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in einem Land, mit dem die Niederlande ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben.

    Sind Sie in Ihrem Wohnland in der staatlichen Rentenversicherung versichert? Setzen Sie sich zur AOW-Antragstellung mit dem Rentenversicherungsträger in Ihrem Wohnland in Verbindung.

    Sind Sie in diesem Land nicht in der staatlichen Rentenversicherung versichert? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir senden Ihnen das Antragsformular zu.

  2. Wohnen Sie in einem anderen Land?
    Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir senden Ihnen das Antragsformular zu.

  3. Sind Sie bereits Kunde der SVB? Sie brauchen weiter nichts zu unternehmen.
    Erhalten Sie von uns bereits eine Leistung, zum Beispiel eine Anw-Hinterbliebenenleistung oder eine Rückkehrleistung, brauchen Sie weiter nichts zu unternehmen. Wir nehmen einige Monate vor Ihrem 65. Geburtstag von uns aus Kontakt mit Ihnen auf.