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AOW-Leistung - Inhaftierung

AOW-Leistung

Inhaftierung

Sie sind inhaftiert.

Wenn Sie in eine Haft- oder Strafvollzugsanstalt eingewiesen wurden, können Sie keine AOW-Leistung mehr erhalten. Ihre AOW-Leistung endet ab einer Inhaftierung von einem Monat.

Wurden Sie entlassen? Sie können nun wieder AOW-Leistung erhalten. Senden Sie uns eine Bescheinigung über Ihre Haftentlassung zu.

Ausnahmen

Gelten Sie Ihre Strafe ab, indem Sie gemeinnützige Arbeit leisten, oder wurden Sie in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen, gilt Obenstehendes nicht für Sie. Sie erhalten weiterhin Ihre AOW-Leistung.