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AOW-Leistung - AOW-Antragstellung bei Wohnort außerhalb der Niederlande

AOW-Leistung

AOW-Antragstellung bei Wohnort außerhalb der Niederlande

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Das AOW-Antragsverfahren ist je nach Wohnland unterschiedlich.

Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Sie wohnen in einem Land der EU (Europäische Union).
    Sie können den AOW-Antrag entweder beim Rentenversicherungsträger in Ihrem Wohnland stellen oder in dem Land, in dem Sie zuletzt versichert waren. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag in Ihrem Wohnland zu stellen.

  2. Sie wohnen in einem Land, mit dem die Niederlande ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, oder in einem Land der EWR (Europäischer Wirtschaftsraum).

    Sind Sie in diesem Land in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert? Setzen Sie sich zur AOW-Antragstellung mit dem Rentenversicherungsträger in Ihrem Wohnland in Verbindung.

    Wenn Sie in diesem Land nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, nehmen Sie Kontakt mit dem Versicherungsträger in dem Land auf, in dem Sie zuletzt versichert waren. Waren Sie zuletzt in den Niederlanden versichert, senden wir Ihnen den Antragsvordruck zu. Falls Sie in den Vereinigten Staaten wohnen, nehmen Sie für Ihren AOW-Leistungsantrag Kontakt mit dem Versicherungsträger auf, der für die Rente in den Vereinigte Staaten zuständig ist.

  3. Sie wohnen in einem anderen Land.
    Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir senden Ihnen ein Antragsformular zu.

Sind Sie bereits Kunde der SVB? Sie brauchen weiter nichts zu unternehmen.

Erhalten Sie von uns bereits eine Leistung, zum Beispiel eine Anw-Hinterbliebenenleistung oder eine Rückkehrleistung, brauchen Sie weiter nichts zu unternehmen. Wir nehmen einige Monate vor Erreichen des AOW-Eintrittsalters Kontakt mit Ihnen auf.

Nach Bewilligung Ihrer AOW-Leistung können Sie sich bei "Meine SVB" anmelden.

Sie können nach der Bewilligung Ihrer AOW-Leistung einen (DigiD-)Anmeldecode für "Meine SVB" beantragen. Damit können Sie rund um die Uhr aus dem Ausland Ihre persönlichen Daten einsehen, die monatliche AOW-Leistungsübersicht oder Jahresbescheinigung abrufen und ausdrucken und uns sogar Ihre neue Kontonummer mitteilen.

Mit einem DigiD können Sie unter "Meine SVB" auf unserer Website alles rund um Ihre AOW-Leistung digital regeln und vermeiden so hohe Telefonkosten.