Anw-Hinterbliebenenleistung
Sie wohnen mit mehreren Personen zusammen
Wenn Sie den Wohnraum mit mehr als zwei Personen über 18 Jahren teilen, beurteilen wir, ob Sie "zusammenwohnen" oder alleinstehend sind.
Für die SVB gelten Sie als zusammenwohnend, wenn Sie mit einer Person über 18 (die nicht Ihr Kind ist):
- die Haushaltskosten teilen oder
- füreinander sorgen.
In diesem Fall betrachten wir Sie als "Partner" und Sie bekommen keine Anw-Hinterbliebenenleistung.
Für die SVB gelten Sie als alleinstehend, wenn Sie:
- mit keinem Mitbewohner über 18 die Haushaltskosten teilen oder füreinander sorgen;
mit mehr als einem Mitbewohner über 18 (der nicht Ihr Kind ist) die Haushaltskosten teilen oder füreinander sorgen.
Meine SVB
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