Anw-Hinterbliebenenleistung
Sie teilen Ihren Wohnraum mit einem (Ver-)Mieter
Nach dem Anw führen Sie keinen gemeinsamen Haushalt, wenn Sie und Ihr Mitbewohner geschäftliche Absprachen getroffen haben.
Was ist eine geschäftliche Beziehung?
Wenn Sie Ihren Wohnraum mit einer anderen Person teilen (zum Beispiel, weil Sie ein Zimmer angemietet haben oder einen Teil Ihrer Wohnung vermieten), gilt dies nur dann als eine Geschäftsbeziehung, wenn:- Sie einen schriftlichen Miet- oder Beherbergungsvertrag abgeschlossen haben und
- im Vertrag kein "Freundschaftspreis" genannt wird und
- die Mieteinnahmen dem Finanzamt gemeldet werden (sofern Sie hierzu verpflichtet sind) und
- Sie Nachweise über die An- oder Vermietung vorlegen können, zum Beispiel einen Vertrag, Kontoauszüge und eventuell den Steuerbescheid.
Es ist möglich, dass wir einen Hausbesuch abstatten, um zu prüfen, ob tatsächlich eine geschäftliche Beziehung vorliegt.
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