Sociale verzekeringsbank - voor het
levenSociale verzekeringsbank - voor het
leven

Anw-Hinterbliebenenleistung - Mitteilungspflichtige Änderungen

Anw-Hinterbliebenenleistung

Mitteilungspflichtige Änderungen

Wenn Sie eine Anw-Leistung bekommen und sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns die Änderung innerhalb von 4 Wochen mitteilen. So bekommen Sie immer den korrekten Betrag ausgezahlt. Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, müssen Sie uns Änderungen innerhalb von 6 Wochen mitteilen.

Sie können uns Änderungen über "Direkt regeln" auf unserer Website, auf dem Postweg oder telefonisch mitteilen.

Nachstehend werden alle mitteilungspflichtigen Änderungen aufgelistet.

Sie beziehen eine Anw-Hinterbliebenenleistung oder eine Halbwaisenleistung:


Die Einkünfte, die Sie neben Ihrer Anw-Leistung beziehen, ändern sich.
  • Ihre Einkünfte werden höher oder niedriger.
  • Sie erhalten neue Einkünfte.
  • Sie beziehen keine Einkünfte mehr.
  • Sie erhalten eine nichtniederländische Hinterbliebenenleistung oder Halbwaisenleistung.
Ihre Wohnsituation oder Familienzusammenstellung
  • Ein Kind zieht zu Hause aus.
  • Ein Kind zieht zu Ihnen.
  • Ein Kind heiratet oder zieht mit einer anderen Person zusammen.
  • Das elterliche Sorgerecht für ein Kind ändert sich.
  • Das Sorgerecht der Pflegeeltern für ein Kind ändert sich.
  • Ein Kind wird adoptiert.
  • Sie heiraten oder lassen eine Lebenspartnerschaft eintragen.
  • Sie ziehen mit einer anderen Person zusammen.
  • Eine andere Person zieht zu Ihnen.
  • Sie vermieten ein Zimmer.
  • Sie ziehen in ein anderes Land.
Erwerbsminderung
  • Sie wurden für erwerbsfähig erklärt.
  • Sie sind erwerbsgemindert und nehmen wieder eine Arbeit auf.
  • Ihre Erwerbsminderung sinkt unter einen Satz von 45 %.
Sonstiges
  • Sie oder Ihr Kind nehmen eine andere Staatsangehörigkeit an.
  • Sie oder Ihr Kind sind länger als einen Monat in einer Haft- oder Strafvollzugsanstalt inhaftiert.
  • Sie wohnen in den Niederlanden und Sie oder Ihr Kind ziehen in ein anderes Land.
Sie wohnen außerhalb der Niederlande
  • Sie ziehen in ein anderes Land um.
  • Ein Kind verstirbt.
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, brauchen Sie uns die folgenden Änderungen nicht zu melden:
  • den Umzug der gesamten Familie innerhalb der Niederlande;
  • den Tod eines Familienmitglieds.
Wir erhalten diese Informationen vom niederländischen Einwohnermeldeamt. Melden Sie dem Einwohnermeldeamt einen Umzug oder Sterbefall daher rechtzeitig.

Bei Bezug einer Waisenleistung:

Allgemein

  • Die Waise wird adoptiert.
  • Die Waise erhält einen neuen gesetzlichen Vertreter (Vormund).
  • Die Waise wurde von einem Mann als Kind anerkannt.
  • Der Richter hat festgestellt, wer der Vater der Waise ist.
  • Der Waise erhält Leistung aus einem anderen Land als den Niederlanden.
  • Der Anspruch auf eine nichtniederländische Leistung ändert sich.
  • Die Staatsangehörigkeit der Waise ändert sich.
  • Der gesetzliche Vertreter der Waise zieht um.
Die Waise wohnt außerhalb der Niederlande und:
  • zieht in ein anderes Land;
  • das Kind verstirbt;

Die Waise ist 16 Jahre oder älter und:

  • wendet weniger als 213 Stunden pro Quartal für die Teilnahme am Unterricht oder für ein Praktikum auf;
  • ist nicht mehr zu mindestens 45 % erwerbsgemindert;
  • heiratet oder geht eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein;
  • zieht mit einer anderen Person zusammen;
  • sorgt nicht mehr für eine andere Waise;
  • verbringt ihre Zeit nicht mehr überwiegend mit der Haushaltsführung.
  • muss länger als einen Monat in einer Haft- oder Strafvollzugsanstalt verbringen.

Wohnt die Waise in den Niederlanden, sind die folgenden Änderungen nicht meldepflichtig:

  • Umzug der Waise innerhalb der Niederlande;
  • Tod der Waise.

Wir erhalten diese Informationen vom niederländischen Einwohnermeldeamt. Melden Sie dem Einwohnermeldeamt einen Umzug oder Sterbefall daher rechtzeitig.