Anw-Hinterbliebenenleistung
Mitteilungspflichtige Änderungen
Wenn Sie eine Anw-Leistung bekommen und sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns die Änderung innerhalb von 4 Wochen mitteilen. So bekommen Sie immer den korrekten Betrag ausgezahlt. Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, müssen Sie uns Änderungen innerhalb von 6 Wochen mitteilen.
Sie können uns Änderungen über "Direkt regeln" auf unserer Website, auf dem Postweg oder telefonisch mitteilen.
Nachstehend werden alle mitteilungspflichtigen Änderungen aufgelistet.
Sie beziehen eine Anw-Hinterbliebenenleistung oder eine Halbwaisenleistung:
Die Einkünfte, die Sie neben Ihrer Anw-Leistung beziehen, ändern sich.
- Ihre Einkünfte werden höher oder niedriger.
- Sie erhalten neue Einkünfte.
- Sie beziehen keine Einkünfte mehr.
- Sie erhalten eine nichtniederländische Hinterbliebenenleistung oder Halbwaisenleistung.
- Ein Kind zieht zu Hause aus.
- Ein Kind zieht zu Ihnen.
- Ein Kind heiratet oder zieht mit einer anderen Person zusammen.
- Das elterliche Sorgerecht für ein Kind ändert sich.
- Das Sorgerecht der Pflegeeltern für ein Kind ändert sich.
- Ein Kind wird adoptiert.
- Sie heiraten oder lassen eine Lebenspartnerschaft eintragen.
- Sie ziehen mit einer anderen Person zusammen.
- Eine andere Person zieht zu Ihnen.
- Sie vermieten ein Zimmer.
- Sie ziehen in ein anderes Land.
- Sie wurden für erwerbsfähig erklärt.
- Sie sind erwerbsgemindert und nehmen wieder eine Arbeit auf.
- Ihre Erwerbsminderung sinkt unter einen Satz von 45 %.
- Sie oder Ihr Kind nehmen eine andere Staatsangehörigkeit an.
- Sie oder Ihr Kind sind länger als einen Monat in einer Haft- oder Strafvollzugsanstalt inhaftiert.
- Sie wohnen in den Niederlanden und Sie oder Ihr Kind ziehen in ein anderes Land.
- Sie ziehen in ein anderes Land um.
- Ein Kind verstirbt.
- den Umzug der gesamten Familie innerhalb der Niederlande;
- den Tod eines Familienmitglieds.
Bei Bezug einer Waisenleistung:
Allgemein
- Die Waise wird adoptiert.
- Die Waise erhält einen neuen gesetzlichen Vertreter (Vormund).
- Die Waise wurde von einem Mann als Kind anerkannt.
- Der Richter hat festgestellt, wer der Vater der Waise ist.
- Der Waise erhält Leistung aus einem anderen Land als den Niederlanden.
- Der Anspruch auf eine nichtniederländische Leistung ändert sich.
- Die Staatsangehörigkeit der Waise ändert sich.
- Der gesetzliche Vertreter der Waise zieht um.
- zieht in ein anderes Land;
- das Kind verstirbt;
Die Waise ist 16 Jahre oder älter und:
- wendet weniger als 213 Stunden pro Quartal für die Teilnahme am Unterricht oder für ein Praktikum auf;
- ist nicht mehr zu mindestens 45 % erwerbsgemindert;
- heiratet oder geht eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein;
- zieht mit einer anderen Person zusammen;
- sorgt nicht mehr für eine andere Waise;
- verbringt ihre Zeit nicht mehr überwiegend mit der Haushaltsführung.
- muss länger als einen Monat in einer Haft- oder Strafvollzugsanstalt verbringen.
Wohnt die Waise in den Niederlanden, sind die folgenden Änderungen nicht meldepflichtig:
- Umzug der Waise innerhalb der Niederlande;
- Tod der Waise.
Wir erhalten diese Informationen vom niederländischen Einwohnermeldeamt. Melden Sie dem Einwohnermeldeamt einen Umzug oder Sterbefall daher rechtzeitig.
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