Anw-Hinterbliebenenleistung
Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Land
Wenn Ihr Partner außerhalb der Niederlande gearbeitet hat, können Sie vielleicht auch eine Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Land bekommen.
Die SVB übernimmt für Sie die Beantragung einer Hinterbliebenenleistung bei den Trägern, bei denen Ihr Partner versichert war. Wir können diese Antragstellung nur in den folgenden Ländern durchführen:
- Mitgliedstaaten der EU (Europäische Union) oder der EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft);
- Länder, mit denen die Niederlande ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben.
Wenn Ihr Partner in einem anderen Land gearbeitet hat, müssen Sie selbst mit den Trägern, bei denen Ihr Partner versichert war, Kontakt aufnehmen.
Ihre Anw-Leistung kann sich ändern
Bekommen Sie eine Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Land? Teilen Sie uns dies mit, da sich das auf Ihre Anw-Leistung auswirken kann.
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