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Anw-Hinterbliebenenleistung - Ihr Partner hat außerhalb der Niederlande gewohnt oder gearbeitet

Anw-Hinterbliebenenleistung

Ihr Partner hat außerhalb der Niederlande gewohnt oder gearbeitet

Wenn Ihr Partner an seinem/ihrem Todestag außerhalb der Niederlande wohnte oder berufstätig war, war er oder sie möglicherweise nicht nach dem Anw versichert. Sie haben dann möglicherweise dennoch Anspruch auf eine anteilige Anw-Hinterbliebenleistung, wenn:

  • Ihr Partner in der Vergangenheit in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet hat und
  • Ihr Partner in der Hinterbliebenenversicherung in einem Land der EU (Europäische Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in einem Land, mit dem die Niederlande ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, versichert war und
  • Sie die sonstigen Bedingungen erfüllen, um eine Hinterbliebenenleistung zu erhalten.

Leistungshöhe abhängig von Versicherungsdauer

Die Höhe Ihrer Anw-Leistung richtet sich danach, wie viele Jahre Ihr Partner in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet hat.

Beispiel:

Ihr Partner hat insgesamt 30 Jahre gearbeitet: 15 Jahre in den Niederlanden und 15 Jahre in einem anderen EU- oder EWR-Land. Ihr Anw-Anspruch beläuft sich dann auf einen Anteil von 15/30 der Anw-Hinterbliebenenleistung, die Sie bekommen hätten, wenn Ihr Partner immer in den Niederlanden gearbeitet hätte.

Wenn Ihr Partner in einem anderen Vertragsland gearbeitet hat, wird Ihr Anw-Anspruch anders berechnet. Sie können sich diesbezüglich mit Ihrer SVB-Geschäftsstelle in Verbindung setzen.