Anw-Hinterbliebenenleistung
Waisen, die vor dem 2. Oktober 1993 geboren wurden
Waisen unter 21 Jahren bekommen eine Anw-Waisenleistung, wenn:
- sie mindestens 213 Zeitstunden pro Quartal eine Ausbildung absolvieren oder
- sie unverheiratet sind und mehr als die Hälfte der Zeit für die Versorgung des Haushalts aufwenden, in dem ein weiteres Kind lebt, das eine Waisenleistung bezieht, oder
- sie 16 oder 17 Jahre alt und zu 45 % oder mehr erwerbsgemindert sind

