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Anw-Hinterbliebenenleistung - Waisen, die nach 1. Oktober 1993 geboren wurden

Anw-Hinterbliebenenleistung

Waisen, die nach 1. Oktober 1993 geboren wurden

Waisen unter 21 Jahren können in den folgenden Situationen eine Waisenleistung bekommen:

Waisen im Alter von 16 oder 17 Jahren, wenn sie:

  • tagsüber in der Schule sind und einen qualifizierten Schulabschluss anstreben oder
  • von einem qualifizierten Schulabschluss freigestellt sind oder
  • nach einem qualifizierten Schulabschluss tagsüber noch eine reguläre Ausbildung absolvieren

Waisen im Alter von 18 bis 20 Jahren, wenn:

  • sie tagsüber eine reguläre Ausbildung absolvieren

Waisen im Alter von 16 bis 20 Jahren, die für den Haushalt sorgen, wenn:

  • sie unverheiratet sind, nicht zusammenwohnen und mehr als die Hälfte ihrer Zeit für die Versorgung des Haushalts aufwenden, und
  • im betreffenden Haushalt ein weiteres Kind lebt, das eine Waisenleistung bezieht, beispielsweise ein Bruder oder eine Schwester, und
  • die Waise, die für den Haushalt sorgt, im Besitz eines qualifizierten Schulabschlusses ist, oder von einem qualifizierten Schulabschluss freigestellt ist