Anw-Hinterbliebenenleistung
Waisen, die nach 1. Oktober 1993 geboren wurden
Waisen unter 21 Jahren können in den folgenden Situationen eine Waisenleistung bekommen:
Waisen im Alter von 16 oder 17 Jahren, wenn sie:
- tagsüber in der Schule sind und einen qualifizierten Schulabschluss anstreben oder
- von einem qualifizierten Schulabschluss freigestellt sind oder
- nach einem qualifizierten Schulabschluss tagsüber noch eine reguläre Ausbildung absolvieren
Waisen im Alter von 18 bis 20 Jahren, wenn:
- sie tagsüber eine reguläre Ausbildung absolvieren
Waisen im Alter von 16 bis 20 Jahren, die für den Haushalt sorgen, wenn:
- sie unverheiratet sind, nicht zusammenwohnen und mehr als die Hälfte ihrer Zeit für die Versorgung des Haushalts aufwenden, und
- im betreffenden Haushalt ein weiteres Kind lebt, das eine Waisenleistung bezieht, beispielsweise ein Bruder oder eine Schwester, und
- die Waise, die für den Haushalt sorgt, im Besitz eines qualifizierten Schulabschlusses ist, oder von einem qualifizierten Schulabschluss freigestellt ist

