Anw-Hinterbliebenenleistung
Anw-Antragstellung bei Wohnort außerhalb der Niederlande
Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Das Anw-Antragsverfahren ist je nach Wohnland unterschiedlich.
Es gibt drei Möglichkeiten:
1. Sie wohnen in einem Land der . Sie können den Anw-Antrag entweder beim Träger für soziale Sicherheit Ihres Wohnlandes stellen oder in dem Land, in dem Ihr Partner zuletzt versichert war. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag in Ihrem Wohnland zu stellen.
2. Sie wohnen in einem Land, mit dem die Niederlande ein geschlossen haben, oder in einem Land der . Setzen Sie sich mit dem Träger für soziale Sicherheit in Verbindung, bei dem Ihr Partner zuletzt versichert war. Dort hilft man Ihnen weiter.
3. Sie wohnen in einem anderen Land. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir schicken Ihnen ein Antragsformular.
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